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Das Verkehrszentralregister, umgangssprachlich Verkehrssünderkartei genannt, wurde im Jahr 1958 gegründet und sollte ursprünglich die im Straßenverkehr strafrechtlich in Erscheinung getretenen Autofahrer karteimäßig erfassen. In der Folgezeit erfuhr das Register einige Veränderungen. So werden seit der Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Jahr 1968 auch Ordnungswidrigkeiten mit aufgenommen. Zudem wurden die heutzutage weithin bekannten Punkte für Verkehrssünder erst im Jahr 1974 eingeführt. Ab dem 01. Mai 2014 soll sich das System des Verkehrszentralregisters mit Inkrafttreten der Reform des Punktesystems wiederum verändern. Teilweise wird behauptet, dass damit auch das Verkehrszentralregister abgeschafft wird. Doch stimmt das? Schafft die Punktereform das Verkehrszentralregister tatsächlich ab?

 

Wird das Verkehrszentralregister mit der Punktereform abgeschafft?

 

Durch die Reform des Punktesystems wird das Verkehrszentralregister nicht im eigentlichen Sinne abgeschafft, sondern lediglich umbenannt. Ab dem 01. Mai 2014 soll es Fahreignungsregister heißen. Die Reform enthält umfassende Änderungen des Punktsystems. Ziel der Reform ist nach Aussage des damaligen Bundesverkehrsminister, Peter Ramsauer, das Punktesystem „einfacher, gerechter und transparenter“ zu machen. Es soll „klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie“ enthalten. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich in Zukunft zeigen.

 

Welche Änderungen gibt es für Autofahrer durch das Fahreignungsregister?

 

Herabsetzung der Punktobergrenze

 

Zunächst einmal wird die Punktobergenze heruntergesetzt. Früher verlor man erst mit 18 Punkten seine Fahrerlaubnis. Nunmehr soll dies bereits mit Erreichen von 8 Punkten der Fall sein. Im Gegenzug verringert sich jedoch die Anzahl der Punkte, die pro Regelverstoß anfallen. Zukünftig kann man pro Regelverstoß maximal 3 Punkte erhalten. Das Fahreignungsregister unterscheidet zwischen drei Kategorien von Regelverstößen:

 

  • 1 Punkt für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot
  • 2 Punkte für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, sofern in der Entscheidung die Fahrerlaubnis nicht entzogen oder eine isolierte Sperre nicht verhängt wird, sowie für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
  • 3 Punkte für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit mit Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einer isolierten Sperre

 

Anhebung der Eintragungsgrenze

 

Es werden nur noch Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die in der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. Die darin liegende Besserstellung der Autofahrer – vor in Kraft treten der Punktereform wurden nämlich bereits Ordnungswidrigkeiten, für die eine Geldbuße von mindestens 40 Euro verhängt wurde, berücksichtigt – hebt sich teilweise dadurch auf, dass für einige Ordnungswidrigkeiten die Bußgelder erhöht wurden.

 

Andere Löschungsfristen

 

Durch die Punktereform werden zudem die Löschungsfristen verlängert. Dafür verjährt jeder Regelverstoß für sich. Das bedeutet, dass neu hinzukommende Punkte nicht zu einer Hemmung der Verjährung bestehender Einträge führt. Jeder Regelverstoß verjährt mit Einführung des Fahreignungsregisters daher in starren Fristen. Diese betragen für:

 

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt

2 Jahre und sechs Monate

Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten mit 2 Punkten

5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten

10 Jahre

 

Verschiedene Maßnahmenstufen

 

Das Fahreignungsregister unterscheidet je nach Punktestand zwischen verschiedenen Maßnahmen. Dazu folgende Tabelle:

 

Punktestand

Maßnahme

1 bis 3

Vormerkung

4 bis 5

schriftliche Ermahnung und Hinweis darauf, dass Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar zur Löschung eines Punkts führt, ist nur alle fünf Jahre möglich

6 bis 7

schriftliche Verwarnung, Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar führt zu keiner Punktlöschung

8

Entziehung der Fahrerlaubnis, Neuerteilung frühestens nach 6 Monaten möglich, unter Umständen MPU notwendig

 

Löschung bzw. Umrechnung alter Einträge

 

Punkte für Regelverstöße, die nach dem Fahreignungsregister nicht mehr vergeben werden, werden gelöscht. Sämtliche andere Punkte werden nach folgender Tabelle umgerechnet:

 

Punkte alt

Punkte neu

1 bis 3

1

4 bis 5

2

6 bis 7

3

8 bis 10

4

11 bis 13

5

14 bis 15

6

16 bis 17

7

18 und mehr

8

 

Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Verkehrsverstößen?

 

Die folgenden Tabellen geben Ihnen eine Übersicht über die Veränderungen der Bußgeldhöhe für die wichtigsten Verkehrsverstöße:

 

Verkehrsverstoß (Pkw)

Bußgeld bisher in €

Bußgeld neu in €

Wenden im Tunnel auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen

40

60

Keine Benutzung des Abblendlichts außerorts am Tage, trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen

40

60

Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen

40

60

Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

50

65

Überziehen der Hauptuntersuchung um 4 bis zu 8 Monaten

40

60

Überziehen der Abgasuntersuchung um 4 bis zu 8 Monaten

40

60

Nichtbefolgung des Haltegebots der Polizei und Zeichen eines Polizeibeamten

50

70

Fahren ohne Sicherung eines Kindes

40

60

Fahren ohne Sicherung mehrerer Kinder

50

70

Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung

40

60

Fahren ohne Winterreifen

40

60

Gefährdung von Fußgängern im verkehrsberuhigten Bereich

50

75

Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich

50

70

Missachtung eines Fahrverbots wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung

40

80

Liegenlassen eines Gegenstands auf der Straße trotz möglicher Gefährdung

40

60

Missachtung der Vorfahrt oder eines Stoppschilds mit Gefährdung

50

70

 

Verkehrsverstoß (Lkw)

Bußgeld bisher in €

Bußgeld neu in €

Verbotswidriges Fahren an einem Sonn– oder Feiertag

75

120

Anordnung oder Zulassen eines verbotswidrigen Fahrens

an einem Sonn– oder Feiertag

380

570

 

Weiterführende Informationen hierzu gibt es hier!

 

Quelle: REfrago / Stand 29.04.2014

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

 

 

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