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Halt – hiergeblieben! Mit Dir möchte ich reden – ja, GENAU MIT DIR!

 

Du fragst Dich jetzt, warum ich Dich in diesem locker-schnoddrigen und vertraulichen Ton anspreche? Das kann ich Dir sagen: Weil ich mich DIR zugehörig fühle – vom Alter her, von Deinen Lebensansichten her, die noch ganz viel Platz nach oben bieten, der gemeinsamen Heimat ganz zu schweigen … und nicht als Besserwisser, als Schulmeister oder  Großtuer, der die Weisheit mit Löffeln … na Du weißt schon. Auch ich stehe mitten im Leben und habe noch so viel vor, dass ich mindestens 200 Jahre alt werden müsste. Daran habe ich nie einen Zweifel gelassen. Bis vor wenigen Wochen. Ein dummer Unfall, nach dem mich die Ärzte schon fast für tot erklärt haben (ich hatte mir unter anderem eine Blutvergiftung zugezogen). Alles wieder gut. Zum Glück. Aber eines ist davon zurückgeblieben: Die offensichtliche und überraschende Gewissheit, dass auch ICH sterblich bin. Dass auch für Menschen, die bis Dato urgesund und frisch und fröhlich durchs Leben gegangen sind, von einer Sekunde zur anderen alles anders und vorbei sein kann.

 

(c) Lichtkunst.73 / pixelio.de

 

Die täglichen Nachrichten zeigen es immer wieder: Ob selbst schuld oder nicht --- von heute auf morgen, von jetzt auf gleich kann sich beispielsweise durch einen schweren Unfall unser Leben verändern. Mag sein, dass Du im Straßenverkehr immer der Vorausschauende, der Umsichtige bist. Wenn ein Betrunkener Dich plötzlich nachts frontal erwischt, hilft alle bisherige Vorsicht nichts mehr. Oder ein LKW, der bei glatter Straße nicht mehr zum Stehen kommt; ein Raser, dem Du am Stauende hinter der Kurve nicht mehr ausweichen kannst oder … oder ... Szenarien gibt es da unzählige.

 

Du warst in Deinem Leben noch niemals ernsthaft krank? Hoffentlich bleibt es so. Denn schon so manchen erwischte es aus heiterem Himmel. Einen Schlaganfall zum Beispiel erleiden immer mehr und zunehmend immer jüngere Menschen. Krankheiten wie Alzheimer, deren Ursachen und Heilungsmöglichkeiten noch nicht genügend erforscht sind, lassen so manchen Menschen vor sich hindämmern, der bis dahin hoch intelligent, selbstbewusst und zielsicher sein Leben in der Hand hatte.

 

 Das passiert immer nur den anderen? – Nun, auch für die ist dieser Beitrag gedacht. Was aber, wenn DU selbst plötzlich mit einem dieser „anderen“ hautnah konfrontiert wirst, weil er/sie zu Deinem nächsten Umfeld, Deiner Familie, gehört? Oder – wenn gar Du auf einmal selbst der „andere“ bist?

 

Im schlimmsten Fall (sofern Du überhaupt noch lebst) kann dies bedeuten:

 

DU WIRST ZUM PFLEGEFALL.

 

Den finanziellen Aspekt lassen wir jetzt hier mal außen vor. Über die eigene Vergänglichkeit nachzudenken, wenn man (vermeintlich) mitten im Leben steht und große Pläne und Träume noch Jahrzehnte gesunden Daseins voraussetzen, fällt den meisten Menschen schwer. Das ist eine Tatsache, da geht es Dir sicherlich wie den meisten. Bestenfalls hat man vorgesorgt durch entsprechende Versicherungen und/oder ein Testament. Ja, das ist ebenfalls wichtig. Aber das sind Dinge, die die Angelegenheiten NACH dem Tod betreffen. Ohne deren Bedeutung hier herunterspielen zu wollen - doch um das geht es hier jetzt nicht.

 

WAS WIRD, WENN …

 

… der so unwahrscheinliche wie hartnäckig verdrängte Fall eintritt und man selbst zum schwersten Pflegefall wird, nicht mehr fähig ist, sich zu artikulieren, seine Wünsche dem Nächsten verständlich zu machen? Die Konsequenzen, die daraus entstehen, müssen alle tragen: DU genau so wie DEINE FAMILIE. Wenn die Zeit für klärende Worte verronnen ist, muss Unumgängliches ertragen werden – wird das Leben zum Dahinvegetieren und zu einer unendlichen Qual. Und das für alle Beteiligten. Denn es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte dann automatisch alle wichtigen Entscheidungen für das nicht mehr einwilligungsfähige Familienmitglied treffen dürfen. Denn im Zweifelsfall tritt der Staat ein, wird Dein Dahinvegetieren an Schläuchen und Maschinen oder im einsamen Bett einer Pflegeeinrichtung staatlich bevormundet.

 

SOWEIT MUSS ES NICHT KOMMEN!


Die meisten Menschen – und nun horche mal ganz tief in Dich hinein – haben mehr Angst vor unnötigen und aussichtslosen Leiden, als letztendlich vor dem Tod selbst. Wer sterbende Menschen begleitet hat, weiß dass der Tod tatsächlich eine Erlösung sein kann. Das ist durchaus nicht immer eine hilflos dahergesagte Floskel. Wer eigenes unnötiges Leiden verhindern will und/oder verbleibende Energie für ehrlichen Austausch nutzen möchte, schafft sich die Freiheit, seinen Willen selbst im Koma durchzusetzen. Darum ist es so wichtig:

 

TEILE DEINEN WILLEN RECHTZEITIG MIT UND LEGE IHN SCHRIFTLICH FEST!


Wer dennoch meint, das sei für ihn selbst unbedeutend, sollte jedoch einmal prüfen, ob es  vielleicht den Angehörigen - Frau, Mann oder Kindern - wichtig sein könnte. 

 

Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können: In der

 

Patientenverfügung

 

(c) Michael Bürke / pixelio.de

„kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/ Nichtbehandlung oder Behandlungs-begrenzung für den Fall der Einwilligungs-unfähigkeit, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.“ (1) Mit dieser Verfügung entlastet man sich selbst weitestgehend aus der Angst vor (unnötigem) Leiden. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Ärzten und  Angehörigen gegenüber Entscheidungen über die Grenzen von erforderlicher Behandlung und Pflege festzusetzen. Sterbehilfe ist in Deutschland verboten – auch dann, wenn der Fall absolut hoffnungslos ist. Das Leben des Menschen ist zu bewahren, ganz gleich, wie qualvoll, hilflos und unwürdig man dahinsiecht. Da haben es Tiere besser.

 

Eine Patientenverfügung stellt eine „Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei Einwilligungsunfähigkeit, insbesondere bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase“  (1) dar. Abgeleitet aus den  § 1901a, § 1901b und § 1904 BGB muss diese Willensbekundung von Betreuern und behandelnden Ärzten beachtet werden. Sie bedarf allerdings zwingend der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, vorteilig auch der eines Zeugen, muss jedoch nicht notariell beglaubigt sein. Die

 

Betreuungsverfügung

 

„dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht bestellt werden soll.

Anstelle der Betreuungsverfügung, oder auch daneben, kann eine

 

Vorsorgevollmacht

 

ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Betreuungsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.“ (1) Mit dieser Verfügung hat man ein Dokument in der Hand, das eine selbst gewählte Person des Vertrauens im Falle eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit Deinen (vorher schriftlich festgelegten) Willen durchsetzt. Auch hier herrscht der verbreitete Irrglaube, dass die nächsten Familienangehörigen automatisch eintreten dürfen – so ist es auf keinen Fall. Hier wird nämlich ohne entsprechende Vorsorge ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt (der zwar ein Familienmitglied sein kann, aber nicht muss!!!) Die Rechtsgrundlage hierfür leitet sich aus § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ab.

 

„Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben – auch finanzielle Aspekte -  für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers“ (2).

 

Zum Download oder Ausdrucken bieten wir hier einen Link der Sächsischen Landesärztekammer zu den beschriebenen Vollmachten und weiter führenden Informationen.

 

(c) Lupo / pixelio.de

 

 

Auch vermeintlich gesunde Menschen wissen nie, wie lange sie leben bzw. selbständig handlungsfähig bleiben. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Ernstfall schadet deshalb nicht, sondern hilft rationale Entscheidungen zu fällen und Wünsche zu äußern. Für den einen mögen solche Verfügungen ein Segen sein, für andere wiederum ein Fluch. Umso wichtiger ist es, das Thema anzusprechen, zu diskutieren – und letztendlich das zu tun, von dem man wirklich überzeugt ist.

P.S. Ich hab’s getan.

 

 

 

Quellen:

(1)     Sächsische Landesärztekammer: Patientenberatung und –rechte

(2)     Wikipedia

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