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Zweitwohnung erfordert für Steuererhebung keine besondere Ausstattung oder komplette Infrastruktur

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Blockhütte für rechtmäßig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Klägerin gegen einen Steuerbescheid der Stadt Grünberg, mit dem sie für das Jahr 2011 zu einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 161,18 Euro veranlagt worden war. Die Stadt Grünberg erhebt für Zweitwohnungen ich ihrem Stadtgebiet eine Steuer in Höhe von 10 % des Mietwertes. Per Definition in der Satzung ist eine Zweitwohnung "jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat".

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

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