Anspruch auf Rückschnitt besteht jedoch lediglich bis zur Höhe der Sichtschutzwand
Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, hat dieser einen Anspruch auf Rückschnitt, allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand. Dies entschied das Amtsgericht München.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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